Antrag auf Kostenübernahme Formular 56

Um eine Kostenübernahme für den Rehabilitationssport (Rehasport) durch die gesetzlichen Krankenkassen zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Medizinische Notwendigkeit: Der Rehasport muss medizinisch notwendig sein, um Ihre Bewegungsfähigkeit zu verbessern, Ihre Beschwerden zu lindern oder einer Verschlechterung vorzubeugen. Häufige Indikationen sind orthopädische Erkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder neurologische Probleme.
  2. Ärztliche Verordnung: Ein Arzt muss Rehasport auf einem dafür vorgesehenen Formular (Formular 56) verordnen. Die Verordnung umfasst in der Regel 50 Einheiten, die innerhalb von 18 Monaten absolviert werden sollen.
  3. Genehmigung der Krankenkasse: Vor Beginn des Rehasports muss die Verordnung von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden. Hierzu reichen Sie das vom Arzt ausgefüllte Formular bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Krankenkasse prüft die medizinische Notwendigkeit und entscheidet über die Kostenübernahme.
  4. Zugelassener Leistungserbringer:VSG-Lahr“ Der Rehasport muss bei einem von den Krankenkassen anerkannten Leistungserbringer stattfinden. Dies sind in der Regel Sportvereine oder spezialisierte Einrichtungen, die mit qualifizierten Übungsleitern zusammenarbeiten.
  5. Dokumentation und Nachweise: Die Teilnahme am Rehasport muss dokumentiert werden, da die Krankenkassen einen Nachweis über die regelmäßige Teilnahme verlangen können. Nach Abschluss des Rehasport-Programms wird üblicherweise ein Abschlussbericht gefordert.
  6. Regelmäßige Teilnahme: Es ist wichtig, dass Sie regelmäßig am Rehasport teilnehmen. Bei unentschuldigtem Fernbleiben kann die Krankenkasse die Kostenübernahme rückwirkend ablehnen.

 

Um den Prozess der Kostenübernahme zu starten, sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt über die Möglichkeit und Notwendigkeit von Rehasport. Ihr Arzt wird beurteilen, ob diese Maßnahme für Sie sinnvoll ist und kann Ihnen dann eine entsprechende Verordnung ausstellen. Nachdem Sie die Verordnung von Ihrer Krankenkasse genehmigt bekommen haben, können Sie einen geeigneten Anbieter auswählen und mit dem Rehasport beginnen.

Antrag richtig ausfüllen zu beachten ist..
Bitte beachten

Für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse muss für Rehabilitationssport angekreuzt sein 

Bitte prüfen Sie folgendes:
  • Diagnose, Schädigung und Ziel: Sind diese Informationen vollständig eingetragen?
  • Empfohlene Rehasportart: Steht „Gymnastik (auch im Wasser)“ als empfohlene Sportart auf der Verordnung?
  • Gerätetraining: Stellen Sie sicher, dass Gerätetraining nicht als empfohlenes Training vermerkt ist.
  • Umfang: Ist eine der Optionen „50 Einheiten“ oder „120 Einheiten“ angekreuzt?
  • Arztunterschrift und -stempel: Sind diese auf der Verordnung vorhanden?
  • Trainingshäufigkeit pro Woche: Ist die empfohlene Häufigkeit (idealerweise 2x pro Woche) angekreuzt?
  • Leistungserbringer (Verein): Ist der korrekte Verein eingetragen? VSG-Lahr
  • Leistungszeitraum der Krankenkasse: Hat die Krankenkasse den Leistungszeitraum (in der Regel 18 Monate) korrekt ausgefüllt?
  • Rubrik Funktionstraining: Diese Rubrik darf nicht ausgefüllt sein.
  • Herzsport: Ist dies nur bei Herzgruppen vermerkt?

In Kontakt treten

Bitte füllen Sie das untenstehende Formular aus und unser Team wird Ihnen gerne weiterhelfen.

Kontaktinformationen

Tel. 07821 2889772
Info@VSG-Lahr.de

Telefonisch

Montag – Freitag von 10 bis 17 Uhr

Address

Verein für Sporttherapie und Gesundheit Lahr e. V.

Hirtenstraße 3a
77974 Meißenheim